Was gehört ins Bewerbungsdossier für eine Wohnung?
Wo immer Sie sich in der Schweiz auf eine Wohnung bewerben – Verwaltungen erwarten fast überall dieselben Unterlagen. Wer ihn vollständig und geordnet einreicht, erspart der Bewirtschaftung Rückfragen und sich selbst Wartezeit. Das gehört hinein.
Die Unterlagen, die jede Person beilegt
Ein Dossier wird pro unterschreibende Person geprüft: Ein Paar kann sich keinen Betreibungsauszug teilen. Für jede Person, die den Mietvertrag unterschreibt, gehören dazu:
- Identität: die Aufenthaltsbewilligung – sie gilt in der Schweiz als Ausweisdokument. Schweizer Staatsangehörige legen ID oder Pass bei.
- Einkommensnachweis: üblicherweise die letzten drei Lohnabrechnungen – der Mieterverband hält fest, dass die genaue Lohnhöhe nicht offengelegt werden muss, oft genügt die Einkommenskategorie. Wer die Stelle erst vor Kurzem angetreten hat, legt die vorhandenen Abrechnungen plus den Arbeitsvertrag bei – oder eine Arbeitgeberbestätigung mit Pensum, Eintrittsdatum und Lohn; Selbständige eines von dreien: die letzte definitive Steuerschlussrechnung, den Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder den Handelsregisterauszug.
- Ein aktueller Betreibungsauszug – meist nicht älter als zwei bis drei Monate; manche Verwaltungen verlangen ausdrücklich zwei.
Was das Dossier zusätzlich stärkt
- Der Arbeitsvertrag – belegt Pensum und Anstellungsverhältnis.
- Selbständige: der Handelsregisterauszug – grosse Verwaltungen verlangen ihn ausdrücklich, und er ist auf zefix.ch gratis erhältlich.
- Eine Referenz der bisherigen Vermieterschaft.
- Der Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung.
- Falls die Verwaltung ein eigenes Formular verlangt: ausgefüllt beilegen.
Bewerben sich mehrere Personen gemeinsam?
Ehepaare bewerben sich immer zu zweit: Beide Ehepartner stehen im Mietvertrag, und beide legen die vollständigen Unterlagen bei – auch, wenn nur eine Person ein Einkommen hat. Drei Verwaltungen im Raum Zürich, unabhängig voneinander gefragt, haben das 2025 gleich beantwortet.
Die Vermieterschaft betrachtet den ganzen Haushalt: Die Einkommen aller unterschreibenden Personen werden zusammengezählt und an einer Faustregel gemessen – der Mietzins sollte etwa einen Drittel des gemeinsamen Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Ein Dossier, das beide Einkommen sauber ausweist und die Rechnung gleich mitliefert, beantwortet die erste Frage der Bewirtschaftung, bevor sie gestellt wird.
Die häufigsten Lücken
- Ein abgelaufener Betreibungsauszug – viele Verwaltungen behandeln Auszüge über drei Monate als veraltet, manche schon über zwei.
- Lohnabrechnungen, die fehlen, weil die Stelle neu ist – der Arbeitsvertrag füllt diese Lücke, wenn er beiliegt.
- Lose E-Mail-Anhänge statt eines Dokuments: zehn einzelne Fotos lesen sich anders als ein geordnetes PDF mit Inhaltsverzeichnis.
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